23.10.2026

VECTO für Trailer: EuGH weist Klage von Herstellern zurück – inhaltliche Fragen bleiben ungeklärt

Mit VECTO Trailer soll CO2 eingespart werden. Gegen die Regelung waren acht Hersteller bis vor den EuGH gezogen. Der wies die Klage nun zurück. Inhaltlich ist aber noch nichts geklärt.

Der Europäische Gerichtshof hat das Rechtsmittel von acht Trailerherstellern gegen die europäischen CO2-Vorgaben für Anhänger und Sattelanhänger zurückgewiesen. Damit bleibt die direkte Klage gegen Teile der EU-Verordnung 2024/1610 unzulässig. Eine inhaltliche Bewertung der umstrittenen Regelungen nahm der EuGH dagegen nicht vor.

Die Hersteller hatten bereits 2024 gegen die Ausweitung der europäischen Flottenregulierung auf Fahrzeuge der Klasse O geklagt. Das EU-Gericht wies die Klage im Mai 2025 ab. Nach seiner Einschätzung waren die Unternehmen nicht in einer Weise individuell betroffen, die eine unmittelbare Nichtigkeitsklage erlaubt hätte. Gegen diese Entscheidung legten sie Rechtsmittel ein.

Im Mittelpunkt des Streits steht das Vehicle Energy Consumption Calculation Tool, kurz VECTO. Mit diesem wird berechnet, wie stark ein Anhänger den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen des gesamten Lastzugs beeinflusst. Die Branche kritisiert, dass die Simulation wichtige Faktoren des realen Güterverkehrs – etwa Nutzlast, Leerfahrten, Rückfrachten und kombinierten Verkehr – nicht ausreichend berücksichtige.

Zweifel an Wirtschaftlichkeit

Die Verordnung sieht ab dem Berichtszeitraum 2030 eine CO2-Reduktion von 7,5 Prozent für Anhänger und 10 Prozent für Sattelanhänger vor. Die Hersteller bezweifeln, dass diese Vorgaben mit der derzeitigen Berechnungsmethode sachgerecht und wirtschaftlich erreichbar sind. Sie fordern deshalb eine frühere Überprüfung der Regelungen sowie eine Überarbeitung der VECTO-Methodik.

Mit dem EuGH-Urteil sind die inhaltlichen Fragen weiterhin offen. Die Unternehmen befürchten, dass ein späterer Rechtsschutz gegen konkrete Abgabenentscheidungen zu spät kommen könnte, weil Investitions- und Produktentscheidungen bereits vorher an den EU-Zielen ausgerichtet werden müssen.

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