Ladeinfrastruktur: AFIR sorgt für Wachstum
Das öffentliche Netzwerk mit Ladesäulen für Strom und Wasserstoff muss bis 2025 deutlich ausgebaut werden. Die AFIR-Verordnung der EU hatte bereits 2023 klare Forderungen formuliert, über die wir berichtet hatten.
Die EU-Verordnung 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) ist am 13. April 2024 in Kraft getreten. Sie setzt verbindliche Ziele für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Mitgliedstaaten. Deutschland hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Ausbau der Ladeinfrastruktur ist im Gange
Die AFIR schreibt vor, dass entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) bis Ende 2025 alle 60 Kilometer Schnellladestationen mit mindestens 150 kW Leistung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verfügbar sein müssen. Für schwere Nutzfahrzeuge sind bis 2030 Ladepunkte mit mindestens 350 kW Leistung im Abstand von 60 Kilometern vorgesehen. Zudem sollen bis Ende 2027 alle Standorte entlang des TEN-V-Kernnetzes mit mindestens 600 kW Gesamtladeleistung ausgestattet sein. Deutschland hat mit dem "Deutschlandnetz" bereits Initiativen gestartet, um diese Ziele zu erreichen. Allerdings ist der vollständige Ausbau noch im Gange, und es bedarf weiterer Anstrengungen, um die Fristen einzuhalten.
Einheitliche Zahlungsmodalitäten
Ein zentrales Anliegen der AFIR ist die Vereinheitlichung der Zahlungsmethoden an öffentlichen Ladepunkten. Seit dem 13. April 2024 müssen neu errichtete Ladepunkte mit einer Leistung von über 50 kW mindestens eine der folgenden Zahlungsmöglichkeiten anbieten: Zur Auswahl stehen Zahlungskartenleser, die Kontaktlose Zahlung per NFC und – für Ladepunkte unter 50 kW – dynamische QR-Codes für sichere Online-Zahlungen. Bestehende Ladepunkte mit über 50 kW Leistung entlang des TEN-V-Netzes müssen bis zum 1. Januar 2027 entsprechend nachgerüstet werden.
Zudem verlangt die AFIR von Betreibern öffentlicher Ladepunkte klare und transparente Preisangaben pro kWh sowie die Bereitstellung von Echtzeitinformationen über Verfügbarkeit, Wartezeiten und Preise. Außerdem müssen die Daten der Ladestationen für Drittanbieter offengelegt werden. Diese Maßnahmen sollen die Nutzerfreundlichkeit erhöhen und die Interoperabilität zwischen verschiedenen Anbietern fördern.
Über 31.000 öffentlich zugängliche CCS-Ladepunkte
Speziell für schwere Nutzfahrzeuge hat sich die Lade- und Tankinfrastruktur in Deutschland seit 2023 deutlich weiterentwickelt. Das gilt nicht nur für batterieelektrische, sondern auch für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge. Bis 2024 existierten in Deutschland immerhin schon mehr als 31.000 öffentlich zugängliche CCS-Ladepunkte mit Leistungen bis zu 400 kW. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele E-Lkw hauptsächlich in den Depots der Logistikunternehmen geladen werden, was besonders für den Nahverkehr praktikabel ist.
H2 Mobility mit großen Zielen
Für Wasserstofftankstellen sieht die AFIR vor, dass bis 2030 entlang des TEN-V-Kernnetzes alle 200 Kilometer eine Tankstelle verfügbar sein muss. Deutschland arbeitet auch an der Umsetzung dieser Vorgabe. Ende 2024 verfügte Deutschland über mehr als 50 Wasserstofftankstellen, die für Lkw und Busse mit 350 bar geeignet sind. Bis 2026 plant der größte europäische Betreiber von Wasserstofftankstellen H2 Mobility, das Netz um etwa 100 bis 120 zusätzliche 350-bar-Zapfpunkte zu erweitern. Damit soll der steigende Bedarf im Nutzfahrzeugbereich gedeckt werden, denn LKW benötigen in der Regel einen Betankungsdruck von 350 bar. Für PKW sind hingegen Wasserstofftankstellen mit 700-bar-Zapfpunkten erforderlich.
Die staatliche Förderung für Wasserstofftankstellen wurde jedoch aufgrund von Haushaltsengpässen eingestellt, was den Ausbau der Infrastruktur erschwert. Dieses Problem sollte sich angesichts der gelockerten Schuldenbremse aber bald erledigt haben.
Deutschland auf gutem Weg
Insgesamt lässt sich also feststellen, dass Deutschland bereits bedeutende Schritte unternommen hat, um die Anforderungen der AFIR-Verordnung zu erfüllen. Die Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw in Deutschland wächst kontinuierlich, wobei der Fokus derzeit auf der Depotladung liegt. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur entlang des TEN-V-Netzes und die Einführung einheitlicher Zahlungs- und Preistransparenzstandards sind im Gange.
Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Nachrüstung bestehender Ladepunkte und den flächendeckenden Ausbau von Wasserstofftankstellen. Ein Thema, das auch im Rahmen der NUFAM im Rahmen des Fachforums Ladeinfrastruktur wieder diskutiert wird. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um die gesetzten Ziele fristgerecht zu erreichen und eine umfassende, benutzerfreundliche Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in Deutschland zu gewährleisten.