20.06.2023

Ladeinfrastruktur für Strom und Wasserstoff: So einfach wie tanken

Das öffentliche Netz mit Ladesäulen für Strom und Wasserstoff muss bis 2025 deutlich ausgebaut werden – die AFIR-Verordnung der EU formuliert das deutlich. Die Lademöglichkeiten auf Firmengeländen und Privatgaragen spielen weiter eine wichtige Rolle.

Lade- und Wartezeiten

Die Wahrscheinlichkeit ist gestiegen, dass man vor dem ohnehin schon langwierigen Tankvorgang während der Urlaubsreise auf einen freien Platz warten muss. Einzig die Tesla-Fahrer können sich entspannt auf ausgedehnte Touren begeben, weil sich dieses Klientel auf ein gut au sgebautes Netz mit so genannten Super Chargern verlassen kann. Das ist umso erstaunlicher, weil Tesla seine Ladesäulen völlig ohne Subventionen aus eigener Tasche finanziert.

Das gemeinschaftliche Ladenetz Ionity der langjährig etablierten Autohersteller lässt sich hingegen mit Steuergeldern subventionieren. Das Geld stammt aus dem EU-Programm „Connecting Europe Facility for Transport“ (CEF-T). Ionity ist ein Joint Venture der Automobilhersteller BMW, Ford, Hyundai, Mercedes und Volkswagen mit Audi und Porsche.

Wichtige Rolle des Staates

Ohne Subventionen hätte sich die Industrie womöglich noch später auf den Weg gemacht, ein eigenes Ladesäulen-Netzwerk zu errichten. Daran wird deutlich, dass der Staat beim Aufbau von Infrastrukturen eine wichtige Rolle spielt. Dies gilt nicht nur für die Vergabe von Fördergeldern, sondern auch für das Schaffen gesetzlicher Rahmenbedingungen. Diesbezüglich hat das EU-Parlament am 27. März nachgelegt und in der sogenannten AFIR-Verordnung (Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe) das Tempo für den Netzausbau vorgegeben. Der erkämpfte Kompromiss sieht vor, dass bis 2025 Autofahrer an den wichtigsten Verkehrsachsen der EU im Abstand von 60 Kilometern Ladesäulen finden sollen. Bis 2030 gilt dies flächendeckend in der gesamten Gemeinschaft. Für Lastkraftwagen und Busse genügt zunächst eine Ladesäulen-Dichte im Abstand von 120 Kilometern.

Zweigleisig

Die EU-Verordnung zeigt aber auch, dass die Politik nicht eingleisig fährt. Der Kompromiss sieht vor, dass im Abstand von 200 Kilometern Tankmöglichkeiten für Wasserstoff entstehen sollen. Doch nicht nur die Verfügbarkeit, sondern auch die eigentliche Nutzung der Ladesäulen wird besser werden. Ziel ist, das Laden von Elektroautos so einfach zu machen wie das Betanken eines Verbrennungsmotors. So müssen die Ad-hoc-Preise an den Stationen künftig einheitlich in Kilowattstunden oder pro Kilogramm angegeben werden. Zudem sollen die Autofahrer wählen können, ob sie vor Ort mit ihrer EC-Karte, kontaktlos oder mit Hilfe von QR-Codes bezahlen wollen.

Laden zu Hause und beim Arbeitgeber

Abgesehen vom öffentlichen Tankstellennetz für Strom und Wasserstoff werden die auf Betriebsöfen, Firmenparkplätzen und privaten Garagen installierten Zapfstellen eine tragende Rolle spielen. Entsprechende Lösungen für Strom und Wasserstoff werden auch auf der NUFAM zusehen sein. Die Zahl der Anbieter wächst, denn der Markt lockt mit großen Zuwachsraten: Wer bequem zu Hause oder während der Arbeitszeit sein Auto nachladen kann, braucht die öffentlichen Säulen schließlich nur auf Geschäfts- oder Urlaubsreisen.