23.07.2026

VECTO für Trailer: Viel Kritik und der Gang vors Gericht

Mit VECTO soll der Kraftstoff- und Kohlendioxidausstoß schwerer Nutzfahrzeuge bemessen werden. Mit VECTO Trailer sind auch Anhänger betroffen. Acht große Trailerhersteller, darunter auch Krone und Schmitz, sind nun vor Gericht gezogen. Worum geht’s?

VECTO (Vehicle Energy Consumption Calculation Tool) ist das von der Europäischen Kommission entwickelte Simulationstool zur Berechnung von Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxid-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge. Es dient als verbindliche Grundlage für die Regulierung der Kohlendioxid-Emissionen im Straßengüterverkehr innerhalb der Europäischen Union.

Auch Trailer betroffen

Mit einer EU-Verordnung wurden erstmals auch Vorgaben für neue Anhänger und Sattelanhänger eingeführt. Bestimmte Trailer-Kategorien werden seitdem hinsichtlich ihres Beitrags zur Energieeffizienz des Gesamtfahrzeugs bewertet. Bis 2030 sollen Trailer nach EU-Vorgaben zehn Prozent weniger CO2 ausstoßen als bislang. Sollten Hersteller das nicht schaffen, drohen ihnen Strafen, die in die Millionen gehen könnten.

Dabei verursachen Trailer selbst keine direkten Kohlendioxid-Emissionen. Ihr Einfluss auf Aerodynamik, Rollwiderstand und Gewicht wirkt sich jedoch unmittelbar auf den Kraftstoffverbrauch der Zugmaschine aus. Diese Effekte werden über spezifische technische Parameter in VECTO modelliert und zertifiziert.

Welche Ziele verfolgt die Regulierung?

Die Europäische Union verfolgt das Ziel, zusätzliche Effizienzpotenziale im Güterverkehr zu erschließen. Hersteller sollen Anreize erhalten, aerodynamische Verbesserungen, Leichtbaukonzepte und rollwiderstandsoptimierte Komponenten einzusetzen. Dadurch soll der Energieverbrauch des Gesamtzugs sinken und ein Beitrag zu den Klimazielen der Europäischen Union geleistet werden.

Acht Hersteller ziehen vor den EuGH

Gegen VECTO für Trailer sind nun acht große Trailer-Hersteller vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Sie repräsentieren mehr als 80 Prozent der Neuzulassungen pro Jahr in Deutschland und über 70 Prozent auf dem europäischen Kontinent. Zu den Unternehmen gehören Wecon, Fliegl, Kögel, Schmitz Cargobull, Krone, Langendorf und Schwarzmüller. Sie kritisieren, dass die Bewertung der CO2-Emissionen auf standardisierten Fahrprofilen basiert. Reale Einsatzbedingungen könnten davon abweichen. Zudem wird der administrative und technische Aufwand der Datenerhebung und Zertifizierung als hoch eingeschätzt. Die Interessensgemeinschaft spricht von rund 70.000 Arbeitsplätzen, die aufgrund von VECTO Trailer gefährdet seien.

„Mit Realität nichts zu tun“

Andreas Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Schmitz Cargobull AG, wird auf der firmeneigenen Website wie folgt zitiert: „Der wirtschaftliche Anreiz kommt über die CO2-Besteuerung. VECTO für Trailer muss weg und wir brauchen weniger Regel, wir brauchen mehr Freiraum. Jeder kann sich vorstellen, dass das mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat.“

Noch deutlicher wird Diederick van Haselen, Global Equipment Director der TIP Group: „Die Ergebnisse der VECTO-Simulation entsprechen nicht der Realität. Aerodynamik funktioniert nur bei höheren Reisegeschwindigkeiten. Außerdem werden Windleitelemente in der Praxis ständig beschädigt und lassen sich im intermodalen Transport nicht nutzen. Leichtbau führt zu einer geringeren Robustheit: Die Lebensdauer von Leichtbauaufliegern beträgt bis zu acht Jahre, während robuste Anhänger etwa zwölf Jahre lang im Einsatz bleiben. Das bedeutet, dass 1,5-mal so viele Anhänger gebaut werden müssen. Das verursacht mehr CO2-Emissionen!“

Fünf Forderungen

Im belgischen Lier kamen Anfang Juli 2026 außerdem die CEOs von 30 Unternehmen zusammen, um eine Petition zu unterschreiben. Diese enthält fünf Forderungen:

  • Die Überprüfung der Verordnung soll von 2027 auf 2026 vorgezogen werden. Vorgeschlagen wurde etwa fünf statt zehn Prozent CO2-Reduktion bis 2030.
  • Flottenziele sollen ab Mitte 2030 schrittweise und nicht vollständig eingeführt werden.
  • Strafzahlungen sollen vermindert werden.
  • Das VECTO-Tool für Anhänger soll grundlegend überarbeitet und so realistischer werden.
  • Das Gutschrift-und-Lastschrift-System, das eingeführt werden soll, soll nicht eingeführt werden. Der Grund: Es sei wirkungslos.